Im Kinderlied heißt es: Morgen früh, wenn Gott will, wirst Du wieder geweckt.
Was singt man dem Kind vor, wenn es kein morgen früh geben wird? Wohl für die meisten von uns ist die Vorstellung, das eigene Kind sei todkrank, das am allerschwersten zu Ertragene. Was, wenn die die Erkrankung (auch für die pflegenden Erwachsenen) so schwer zu ertragen ist, dass das Kind den Wunsch hat zu sterben? Den Wunsch aktiv erfüllen? Belgiens Parlament hat diese Frage, in Deutschland aus historischen Gründen ein Tabu, in den letzten Monaten diskutiert und so die Debatte auch in deutsche Zeitungen getragen.
Belgien erlaubt aktive Sterbehilfe für Minderjährige Wenn ein unheilbar krankes Kind den Wunsch hat zu sterben, können belgische Ärzte künftig ganz legal seinen Tod herbeiführen. Diese Gesetzesänderung befeuert auch die deutsche Debatte um aktive Sterbehilfe. Deutsche Welle
Belgien: “Loi relatif à l’euthanasie” Voraussetzung für die Erlaubnis des Tötens auf Verlangens ist, dass der Patient volljährig oder, falls minderjährig, mit hinsichtlich dieser Frage vergleichbarem Rechtsstatus ausgestattet ist (“mineur émancipé”), im Moment seines Verlangens zurechnungsfähig ist und sein Wunsch freiwillig, überlegt und ohne äußeren Druck formuliert wurde. Der Patient muss sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann. DRZE
Belgien bricht das Tabu der Sterbehilfe für Kinder Das Brüsseler Parlament stimmt darüber ab, ob unheilbar kranken Kindern die Tötung auf Verlangen zusteht. Belgien wäre damit das erste EU-Land, in dem es keine Altersgrenze für Sterbehilfe gibt. Die Welt
Töten im Namen der Menschlichkeit Belgien ist das erste Land weltweit, das die aktive Sterbehilfe per Parlamentsvotum nun auch an Minderjährigen freigegeben hat. Das ist der vorläufige Endpunkt einer Entwicklung, von der niemand das wahre Ende absehen kann. Tagesspiegel
Wir brauchen eine Regulierung der Sterbehilfe Belgien erlaubt Sterbehilfe für Kinder. Doch man kann Minderjährigen nicht die Entscheidung über ihr Leben überlassen. Bei Erwachsenen dagegen darf es kein Totalverbot jeder Sterbehilfe geben. Die Welt
Gefährlicher Weg Das neue belgische Gesetz zur aktiven Sterbehilfe für Minderjährige weckt mehr als nur Unbehagen. Die Vorstellung vom Recht auf einen selbstbestimmten Tod beruht auf der Prämisse des mündigen Bürgers. Wer diese Prämisse ignoriert, begibt sich auf einen gefährlichen Pfad. Frankfurter Rundschau
Leben und Tod Wer Sterbenden helfen will, muss sie begleiten, aber nicht töten. Die Bundesrepublik hat aus dieser Erkenntnis den richtigen Schluss gezogen und die Palliativmedizin verstärkt, auch wenn das Netz der einschlägigen Zentren noch nicht so dicht gestrickt werden konnte, wie es sein könnte und sollte. Dennoch bringt das belgische Gesetz wenigstens ein Stück Klarheit. Bonner General-Anzeiger
Nie ein leichter Entscheid Der Tod und die Kinder – sie passen nicht zusammen. Kinder sind der Inbegriff des Lebens und in der Regel auch von Unbeschwertheit. Trotzdem gibt es auch in Europa, wo die Sterblichkeit von Kleinkindern im Laufe der Jahrzehnte immer mehr zurückgegangen ist, Kinder, die an tödlichen Krankheiten leiden, die täglich unermessliche Schmerzen ertragen müssen und trotz fortschrittlicher Medizin wenig Aussicht auf Heilung haben. NZZ
Todeswunsch als Hilfeschrei Belgien könnte die Sterbehilfe bald auf todkranke Kinder und Jugendliche ausweiten. Scheinheilig findet der Palliativmediziner Boris Zernikow die Debatte. Im Gespräch erklärt er, wie man den Todeswunsch kleiner Patienten ernst nehmen kann, ohne ihn umzusetzen. Süddeutsche Zeitung
Todkranke Kinder darf man nicht töten Belgien will aktive Sterbehilfe auch bei Minderjährigen erlauben. Ein Irrweg: Kinder brauchen Beistand bis in den Tod, nicht die Giftspritze. ZEIT
Hospizverband kritisiert Sterbehilfe-Gesetz scharf Belgien hat als erstes Land Europas die aktive Sterbehilfe für Kinder ohne Altersgrenze erlaubt. Das empört Patientenschutzverbände, die katholische Kirche und Konservative – auch in Deutschland. Die Welt
“Monströs” und “grausam” Im Gespräch mit Radio Vatikan sagte Kardinal Elio Sgreccia (85), früherer Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben am Wochenende, für belgische Kinder liefen nun “Abtreibung und Euthanasie zusammen”. Es sei “schrecklich, wenn man nur daran denkt, was da geschieht!”, so Sgreccia. katholisch.de
“Den Sterbenden helfen, statt sie zu töten” Beistand und Schmerztherapie gegen die Angst vorm qualvollen Tod: Ute Nerge, Leiterin eines Kinderhospizes, und der Palliativarzt Thomas Sitte schildern ihre Erfahrungen. ZEIT
Leiden kennt kein Alter In Belgien ist jetzt auch Sterbehilfe für Kinder erlaubt. Was macht so eine Haltung mit der Gesellschaft? Ein Arzt, ein Priester und ein Politiker erzählen. taz
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